Rechtsanwalt
Gschneitackerweg 1
CH-5727 Oberkulm
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Aktuelles zum Schweizer Recht:
Das Interesse an einer wirksamen Missbrauchsbekämpfung und der Aufdeckung bzw. Verhinderung von Versicherungsbetrug, welches im Privatversicherungsbereich als Rechtfertigungsgrund der mit einer Observation verbundenen Persönlichkeitsverletzung anerkannt ist, gilt gleichermassen auch im Sozialversicherungsrecht (BGE 135 I 169 E. 5.5 S. 174).
Somit dürfen Detektive der IV auch von aussen einsichtbare Balkone der betroffenen Versicherungsnehmer ausspionieren.
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