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  1. 3a) Strafrecht


    Strafrecht

    Wir beraten und verteten Sie gerne in allen Belangen des Strafrechts.

    Wir sind auf allen Gebieten des Strafrechts als amtliche oder frei gewählte Verteidiger tätig. Hierzu gehört nicht nur die Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Kernbereich des Strafgesetzbuches, sondern auch gegen solche aus weiteren strafrechtlichen Nebengebieten wie z.B. dem Betäubungsmittelgesetz, dem Strassenverkehrsrecht und so weiter.

    Hauptanliegen der Verteidigung im Untersuchungsverfahren ist der Kampf für die Wahrung der Unschuldsvermutung des Beschuldigten gegenüber den Ermittlungsbehörden bei Durchsuchung, Beschlagnahmung oder gar Verhaftung. Hierbei ist die Vermeidung der Anklageerhebung oberstes Ziel des Handelns.

    In einer Hauptverhandlung vor jedem Schweizer Strafgericht (inkl. Bundesstrafgericht) geht es unabhängig von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten um das vehemente Einstehen für die Vermeidung unrichtiger, unverhältnismässiger oder verfahrenswidriger Verurteilungen.