1. 4c) Rechtsanwalt


    Ausbildung

    Ausbildung zum Fürsprecher, Rechtsanwalt, bzw. Advokat.

    Personen mit einem juristischen Studienabschluss werden in der Schweiz nach einem kantonal unterschiedlich langen Praktikum zur Anwaltsprüfung zugelassen.

    Die Anwaltsprüfung umfasst neben der schweizerischen Gesetzgebung insbesondere auch das kantonale Recht. Sie wird von der kantonalen Anwaltskommission abgenommen und beurteilt.